Für die kommende Saison waren viele Regeländerungen im Gespräch, davon eine, die den "Spezialistenwechsel" verhindern soll. Im internationalen Bereich fand sich für diese Änderung keine Mehrheit. Erfahrungen aus den Nationen nimmt die Internationale Handball Federation aber gern entgegen.
Unabhängig davon ist die hier vorgestellte Änderung für den Jugendbereich des Deutschen Handball Bundes seit Jahren diskutiert und nun beschlossen worden.
Nur gültig für den Bereich des DHB!Im Jugendbereich ist ein Spielerwechsel jedoch nur möglich, wenn sich die Mannschaft in Ballbesitz befindet oder während eines Time-out. Durch die Einfügung dieser Bestimmung nach der Regel 4:4 für den Jugendbereich im DHB wird die Erlaubnis eines ansonsten regelgerechten Spielerwechsels eingeschränkt. In der Regel 4:4 ist der Spielerwechsel grundsätzlich geregelt daran ändert sich auch in der Neuformulierung zum 01.08.01 nichts. Zu bestrafen ist der fehlbare Spieler. Begehen mehrere Spieler in einer Situation einen Wechselfehler ist nur der erste, der eine Regelwidrigkeit begeht, zu bestrafen (4:4, 4:5 bisher 4:5, Erläuterung 4).
Fehlbarer Spieler ist der EinwechselndeBeim zusätzlichen Wechselfehler im Jugendbereich, wenn die Mannschaft also nicht im Ballbesitz ist und kein Anrecht darauf hat (kraft Regelwerk, durch die Schiedsrichterentscheidung), ist dies anders, denn hier ist der gesamte Wechselvorgang zu beurteilen. Der Wechselvorgang wird mit dem einwechselnden Spieler abgeschlossen und dieser wäre dann der fehlbare dieses Wechselvorganges. Nur so kann dem Sinn dieser Neuregelung, keine Angriffs- oder Abwehrspezialisten auszubilden, Rechnung getragen werden.
Der richtige ZeitpunktDer richtige Zeitpunkt eines Wechselvorganges (Beginn und Anschluß) ist
Um Regelsicherheit zu schaffen, wird der Begriff Ballbesitz für diese Regel wie folgt definiert:
Definition von BallbesitzBallbesitz bedeutet nicht nur, Kontakt mit dem Ball zu haben, z. B. ihn in der Hand zu halten, sondern auch ihn werfen, fangen, stoßen, schlagen oder passen. Man kann
Hat ein Schiedsrichter auf Tor entschieden, ist es also nicht notwendig, dass der Torwart den Ball berührt. Es wäre dem Spielgedanken nicht dienlich, wenn man den Anpfiff zum Anwurf abwarten müsste, um den Wechselvorgang zu beginnen. Dies könnte sogar eine unnötige Verzögerung des Spiels bedeuten.
Analog ist bei einer Entscheidung auf Einwurf, Abwurf und Freiwurf zu verfahren. Hat eine Mannschaft das Recht erwirkt, den Ball in Besitz zu nehmen, beginnt der Zeitpunkt, der den Wechsel erlaubt. Ein Spieler betritt regelgerecht den Auswechselraum und bleibt dort, während seine Mannschaft noch in Ballbesitz ist. Ein Mitspieler wechselt dann korrekt ein.
Kommt es aber zum Ballbesitzwechsel, nachdem der erste Spieler bereits ausgewechselt hat, kann er unbestraft (immer korrekt über seine Auswechsellinie) wieder auf das Spielfeld zurücklaufen. Denn zum Wechseln gehören zwei! Erst der einwechselnde Spieler wäre hinauszustellen, wenn er auf das Spielfeld läuft, während seine Mannschaft nicht mehr in Ballbesitz ist.
Um es zu verdeutlichen: Wechseln ohne Ballbesitz ist ein Wechselfehler, die Hinausstellung ist zwingend vorgeschrieben (16:3a bisher 17:3a).
Kontrolle des WechselvorgangesDie Kontrolle üben Zeitnehmer und Sekretär in gemeinsamer Verantwortung aus (18:1 bisher 19:2d im Verantwortungsbereich des Zeitnehmers), jedoch ist nur der Zeitnehmer berechtigt, das Spiel zu unterbrechen. Natürlich auch der Schiedsrichter
In der "Eingewöhnungsphase", die regeltechnisch nicht anders behandelt werden kann, müssen sich Trainer (ihrem Wunsch entspricht die Änderung) und Spieler (ihrer Zukunft ist sie dienlich) ebenso konzentrieren wie Zeitnehmer/Sekretär und Schiedsrichter. Das Gespräch vor dem Spiel ist hier deshalb besonders wichtig.
Später ankommende und hinausgestellte Spieler sind nicht betroffen. Spieler, die nach Spielbeginn ankommen (4:1 bisher 4:2) und hinausgestellte Spieler nach Ablauf ihrer Hinaustellungszeit warten natürlich nicht, bis ihre Mannschaft in Ballbesitz ist. Sie wechseln ja nicht ein, sondern ergänzen ihre Mannschaft.
Während eines Time-outsDas Time-out wird in der Regel 2:8 und Erl. 2 bisher 2:4 Erl. 1 abgehandelt. Da neben Ballbesitz auch dieses zweite Kriterium für diesen Wechsel im Jugendbereich ausreicht, erlangen die drei kurzen Pfiffe hier eine zusätzliche Bedeutung.
Der Wechselvorgang ist während eines Time-outs zügig vorzunehmen, wobei der Schiedsrichter das Spiel grundsätzlich erst dann anpfeifen wird, wenn der Grund für die Spielunterbrechung entfallen ist. Dabei überzeugt er sich, ob die Mannschaftsstärke auf der Spielfläche der Regel entspricht. Während eines zügig erfolgten Wechselvorgangs wird er das Spiel nicht anpfeifen. Hier unterstützt ihn der Zeitnehmer stets durch ein Handzeichen.
Scheint ein Spieler, der gerade im Angriff agierte, verletzt kann er nur ausgewechselt werden, wenn der Schiedsrichter die Spielzeit unterbricht. Sonst kann der Spieler zwar sofort regelgerecht aus-, aber ein andere erst einwechseln, wenn seine Mannschaft wieder in Ballbesitz kommt.
Außerdem ist daran zu denken, dass jedes Time-out zum Wischen (soll eingeschränkt werden) auch ein Wechseln für beide Mannschaften ermöglicht, was z. B. beim Time-out vor der 7-m-Ausführung gewollt ist, damit ein Torwartwechsel möglich wird. Die zur neuen Saison beschlossene Regeländerung, bei jeder Hinausstellung Time-out zwingend vorzuschreiben, kommt dem Gedanken der Einschränkung des Spielerwechsels ohnehin nicht entgegen.